RST Braunschweig
 

" zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 87 b Abs. 3 SGB XI " für Bewohner mit anerkannter eingeschränkter allgemeinen Alltagskompetenz.

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind vorrangig im Bereich der Einzelbetreuung tätig, um desorientierte und weglaufgefährdete Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten kontinuierlich zu begleiten und zu aktivieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die jeweilige Biografie des Bewohners gelegt, welche die Arbeitsgrundlage für die Betreuung darstellt. Das Einfühlungsvermögen, die Akzeptanz, der wertschätzende und liebevolle Umgang soll zum Wohlbefinden des zu betreuenden Menschen in einem hohen Maß beitragen.

Die Einzelbetreuung für schwerstpflegebedürftige Menschen ist ebenfalls an der Biographie jedes Betroffenen ausgerichtet. Die Besuche gestalten sich je nach Bedürfnis des Einzelnen ganz unterschiedlich, vom Gesprächsangebot bis hin zur Sinnesanregung (Basale Stimulation).

Auch unsere beiden ausgebildeten Alltagsbegleiter können Sie direkt erreichen:
Tel.: 0531-2507017 oder Mail: alltagsbegleiter@rudolfstift.de