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zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 87 b Abs. 3 SGB XI
" für Bewohner mit anerkannter eingeschränkter allgemeinen
Alltagskompetenz.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind vorrangig im Bereich
der Einzelbetreuung tätig, um desorientierte und weglaufgefährdete
Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten
kontinuierlich zu begleiten und zu aktivieren. Besonderes
Augenmerk wird dabei auf die jeweilige Biografie des Bewohners
gelegt, welche die Arbeitsgrundlage für die Betreuung darstellt.
Das Einfühlungsvermögen, die Akzeptanz, der wertschätzende
und liebevolle Umgang soll zum Wohlbefinden des zu betreuenden
Menschen in einem hohen Maß beitragen.
Die Einzelbetreuung für schwerstpflegebedürftige Menschen
ist ebenfalls an der Biographie jedes Betroffenen ausgerichtet.
Die Besuche gestalten sich je nach Bedürfnis des Einzelnen
ganz unterschiedlich, vom Gesprächsangebot bis hin zur Sinnesanregung
(Basale Stimulation).
Auch unsere beiden ausgebildeten Alltagsbegleiter können
Sie direkt erreichen:
Tel.: 0531-2507017 oder Mail: alltagsbegleiter@rudolfstift.de
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