Das
Rudolfstift
wurde bereits 1887 durch Verfügung des Braunschweigischen
Staatsministeriums
genehmigt und mit den Rechten milder Stiftungen ausgestattet.
Das 1886
verstorbene Fräulein Minna Henneberg hatte zuvor durch Testament
die Stadt Braunschweig
als Erbe ihres Vermögens mit der Auflage eingesetzt, eine
Stiftung zu errichten.
Damals noch für unbemittelte Kinder, evangelischen Bekenntnisses
und weiblichen Geschlechtes. Die
Stiftung führt den Namen " Rudolfstift " und ist
eine rechtsfähige milde Stiftung des bürgerlichen
Rechts mit Sitz in Braunschweig.
Der
Name der Stiftung ist von der Stifterin zum Gedächtnis an
ihren 1876 verstorbenen jüngeren Bruder,
den Kunstmaler Rudolf Henneberg, festgelegt worden.
Nach
vielen ereignisreichen Jahren wurde 1954 die Satzung geändert
und der Betrieb eines
Altenheimes mit Betreuung und Pflege festgelegt.
Zweck
der Stiftung ist seit dieser Zeit die soziale Betreuung
von minderbemittelten oder hilfsbedürftigen
Personen, insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Braunschweig,
durch Gewährung von Wohnung,
Verpflegung und Pflege in dem von der Stiftung betriebenen
Altenheim gegen Zahlung eines ange-
messenen Entgelts.
Dem
neuen Vorstand gelang es mit Hilfe der Stadt, einen Neubau
zu errichten, so dass Ende 1954
der Betrieb des Altenheimes aufgenommen werden konnte.
Bereits
1957 wurde das Haus durch einen zweiten Bauabschnitt erweitert
und in den Jahren 1982/83
sowie 2004 erfolgten umfangreiche Modernisierungen.
In den
Jahren 2007 bis 2010 wurde die Außenfassade sowie das Dach
komplett erneuert und den
heutigen Ansprüchen angepasst.
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Stifterin
Minna Henneberg |
Namensgeber
Rudolf Henneberg |
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